Entgeltordnung
Entgeltordnung
Musikschule Freinsheim e. V.
Gültig ab 01.01.2025
§ 1 Mitliederbeitrag
Fördermitgliedschaft: EURO 50
Aktive Mitgliedschaft (Mitwirkung in einem Ensemble): EURO 60
Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.
Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
§ 2 Instrumentenmietentgelt
Instrumente werden verliehen halbjährlich zum Preis von EURO 60
Für auftretende Schäden haftet der*die Mieter*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in.
Der Leihvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende gekündigt werden.
Freinsheim, den 4.12.2024
gez. Matthias Weber, Vorsitzende