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Entgeltordnung

Briefkopf_MSF

 Entgeltordnung

Musikschule Freinsheim e. V.

Gültig ab 01.01.2025

 

 

§ 1 Mitliederbeitrag

               

Fördermitgliedschaft:  EURO     50

Aktive Mitgliedschaft (Mitwirkung in einem Ensemble): EURO 60

Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

 

§ 2 Instrumentenmietentgelt

 

Instrumente werden verliehen halbjährlich zum Preis von EURO 60

Für auftretende Schäden haftet der*die Mieter*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in.

Der Leihvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende gekündigt werden.

 

Freinsheim, den  4.12.2024

gez. Matthias Weber, Vorsitzende