Entgeltordnung
Entgeltordnung
Gültig ab 13.03.2026
§ 1 Mitgliederbeitrag
Aktive Mitgliedschaft: EURO 50
Aktive Mitgliedschaft ist notwendig beim Mitwirkung in einem Ensemble.
Jährlicher Zuschlag:
Chorprobe 45min: EUR 10
Chorprobe 60min: EUR 20
Chorprobe 90min: EUR 40
Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.
Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum
Jahresende gekündigt werden.
§ 2 Fördermitgliedschaft
Fördermitgliedschaft: EURO 50
Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.
Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum
Jahresende gekündigt werden.
§ 3 Instrumentenmietentgelt
Instrumente werden halbjährlich verliehen zum Preis von EURO 15.
Bei höherwertigen Instrumenten kann der Vorstand einstimmig einen höheren Preis festlegen.
Für auftretende Schäden haftet der*die Mieter*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in.
Der Leihvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende gekündigt werden.