Entgeltordnung

Entgeltordnung

Gültig ab 13.03.2026

§ 1 Mitgliederbeitrag

Aktive Mitgliedschaft: EURO 50

Aktive Mitgliedschaft ist notwendig beim Mitwirkung in einem Ensemble.

Jährlicher Zuschlag:

Chorprobe 45min: EUR 10

Chorprobe 60min: EUR 20

Chorprobe 90min: EUR 40

Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum

Jahresende gekündigt werden.

§ 2 Fördermitgliedschaft

Fördermitgliedschaft: EURO 50

Der Mitgliedsbeitrag wird im Januar jeden Jahres eingezogen.

Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum

Jahresende gekündigt werden.

§ 3 Instrumentenmietentgelt

Instrumente werden halbjährlich verliehen zum Preis von EURO 15.

Bei höherwertigen Instrumenten kann der Vorstand einstimmig einen höheren Preis festlegen.

Für auftretende Schäden haftet der*die Mieter*in bzw. dessen gesetzliche*r Vertreter*in.

Der Leihvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Halbjahresende gekündigt werden.